[Rechtsfr.] U-Untersuchungen für Kinder NRW und Meldepflicht/Erinnerungswesen

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Do Okt 16 19:21:20 CEST 2008


Sehr geehrter Damen und Herren, 

bekanntermaßen werden spätestens ab 2009 die Eltern festgestellt und
angeschrieben oder ggf. in sonstiger Weise erinnert, die nicht an den U
Untersuchungen (Früherkennungsuntersuchungen) in einem bestimmten Alter
ihrer Kinder teilnehmen. Dazu hat das Land NRW Informationen ins
Internet eingestellt, auf die verwiesen wird. 

Mit freundlichem Gruß 
Ihr 
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt 
Westfalen/Münster  


 http://www.liga.nrw.de/gesunde-kindheit/fragen.html#2
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