[Rechtsfr.] KiföG heute im Bundestag mit Änderungen beschlossen - Bundesrat muss noch zustimmen

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Fr Sep 26 14:03:30 CEST 2008


** High Priority **

Sehr geehrte Damen und Herren, 

vor wenigen Tagen wurden Sie über den aktuellen Stand des
Gesetzgebungsverfahrens zum Kinderförderungsgesetz durch Newsletter
informiert, am 18.09. 08 wurde der Gesetzentwurf im Bundestag erörtert
und nach Beratung im Fachausschuss bereits heute (am 26.09.08) in 2.und
3. Lesung im Bundestag mit Änderungen ggü. dem Gesetzeentwurf der
Bundesregierung beschlossen.

Die Vorlage zum Gesetzesbeschluss (BT-Drs. 16/10357 vom 24.09.2008) ist
dem Newsletter als Anlage beigefügt. Außerdem ist dieser  Mail die
Presserklärung der Bundesfamilienministerin beigefügt.

Der Bundesrat muss dem Gesetzesbeschluss allerdings noch zustimmen. Das
Gesetz muss noch in diesem Jahr verkündet werden.

Details der beschlossenen Änderungen  lassen sich  dem beigefügten
Gesetzesbeschluss entnehmen. 

Wichtig ist sicher besonders, dass nunmehr einige Änderungen im Bereich
der Kindertagespflege und der damit zusammenhängenden steuer-und
sozialversicherungsrechtlichen Fragen konkret formuliert worden sind
(vgl. Artikel 3a und 3b und Begründung der anliegenden
Bundestagsdrucksache 16/10357 vom 24.09.2008). 

Hervorzuheben ist ferner sicher, dass die von der Bundsregierung
gewollte absolute Pflicht  zur gleichen Förderung von privat
gewerblichen Trägern im Rahmen der Kinderbetreuung zumindest
"entschärft" worden ist (vgl. Beschluss zu § 74a SGB VIII und
Gesetzesbegründung).

Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte der beigefügten
Bundestagsdrucksache und der Presseerklärung. Änderungen können sich
durch den Bundesrat noch ergeben. Sie werden darüber weiter l
informiert. 

Freundliche Grüße 
Ihr 

Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt 
Westfalen/Münster 



Presseerklärung der Bundesfamilienministerin vom 26.09.2008
Inhalt
Fr 26.09.2008 

Ursula von der Leyen: "Der Ausbau der Kinderbetreuung zeigt, dass
gemeinsam große Schritte für Familien möglich sind"
Bundesregierung beschließt in 2./3. Lesung das Kinderförderungsgesetz /
Zustimmung des Bundesrates steht noch aus

"Das Kinderförderungsgesetz setzt Meilensteine in Deutschland - für
eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für mehr Bildung
unserer Kinder", begrüßt die Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, die heutige Zustimmung des
Bundestages zum Kinderförderungsgesetz (KiföG). "2013 wird es bundesweit
für jedes dritte Kind unter drei Jahren eine Betreuungsmöglichkeit
geben, sei es in der Kita oder in der Tagespflege. Zum ersten Mal hat
dann jedes Kind ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf diese frühe
Förderung. Darauf können wir stolz sein! Denn es ist der Erfolg einer
gemeinsamen Kraftanstrengung, die wir nur Hand in Hand mit Bund, Ländern
und Gemeinden bewältigen konnten", so die Ministerin weiter.

Das Kinderförderungsgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf
und noch in diesem Jahr verkündet werden muss, soll den Ausbau eines
qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes beschleunigen und so den
Eltern echte Wahlmöglichkeiten eröffnen. Bereits im August 2007 hatten
sich Bund und Länder auf die Finanzierung geeinigt. Demnach unterstützt
der Bund den Ausbau bis 2013 mit insgesamt vier Milliarden Euro. Der
Bund hat ein Sondervermögen in Höhe von 2,15 Milliarden Euro für
Investitionen errichtet. Die Länder haben in unterschiedlicher
Geschwindigkeit ihre Förderrichtlinien im Land umgesetzt, zwei Länder
sind noch nicht so weit. Einige Länder haben bereits Bundesmittel
erhalten und schaffen schon Platze für unter Dreijährige. Vorreiter sind
Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg und Bremen.

"Wir haben in rekordverdächtigem Tempo den Grundstein für den Ausbau
der Kinderbetreuung gelegt, doch eines ist sonnenklar: Von heute an geht
die Arbeit erst richtig los!", sagt Ursula von der Leyen. "In manchen
Kommunen starteten wir mit Angeboten für gerade einmal fünf Prozent
aller Kinder. In den neuen Bundesländern finden Eltern ganz gut einen
Betreuungsplatz, der westdeutsche Durchschnitt liegt für 2007 dafür
gerade Mal bei 9,9 Prozent. Das heißt: Wir haben noch einige
Hausaufgaben zu erledigen, bis die ellenlangen Wartelisten Vergangenheit
sind", sagt die Bundesministerin.

Zahlen und Daten zur Kinderbetreuung:

2007 lebten in Deutschland 2.050.818 Kinder unter drei Jahren. Davon
hatten 15,5 % einen Platz in Tageseinrichtungen oder in der
Kindertagespflege:

im Westen für jedes zehnte Kind ein Angebot (9,9 %)
im Osten für mehr als jedes dritte Kind (41 %)
In den westlichen Bundesländern nutzen

32,6 % der Kinder mehr als sieben Stunden das Angebot täglich;
29,1 % mehr als fünf bis zu sieben Stunden;
33,3 % fünf Stunden und weniger.
5,0 % nutzen Vor- und Nachmittagsangebote ohne Mittagsbetreuung.
2007 gab rund 30.000 Tagespflegepersonen in öffentlich geförderter
Kindertagespflege für 42.600 Kinder unter drei Jahren (zum Vergleich:
2006 waren es 33.000 Kinder / 2007 also ein Plus von 29 %).

Zusätzlicher Bedarf an Personal bis 2013 für die Betreuung von Kindern
unter drei Jahren:
rund 80.000 Personen
Zusätzlicher Bedarf bis 2013 an Tagesmüttern und -vätern bei 30 % neu
geschaffener Plätze in der Kindertagespflege: 30.000 Personen
Folgende wichtige Regelungen enthält das Kinderförderungsgesetz, das
heute beschlossen wurde:

Für die erste Phase bis 31. Juli 2013 werden, verglichen mit dem
Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), erweiterte, objektiv rechtliche
Verpflichtungen für die Bereitstellung von Plätzen eingeführt. Ziel sind
vor allem die Kinder, die eine Betreuung für ihre persönliche
Entwicklung besonders brauchen. Zudem sollen nicht nur berufstätige
Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz bekommen, sondern auch schon
die die Arbeit suchen. Damit fällt eine der letzten Hürden für
Alleinerziehende, die oft erst einen Arbeitsplatz finden, wenn sie die
Betreuung ihres Kindes gesichert haben, weg.
Ab dem 1. August 2013, nach Abschluss der Ausbauphase, soll der
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten
ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt werden.
Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und
forciert die Profilierung der Kindertagespflege. Deshalb sollen 30 % der
neuen Plätze in diesem Bereich geschaffen werden. Dazu werden klare
Standards festgesetzt. Eine Tagesmutter darf grundsätzlich nicht mehr
als fünf Kinder betreuen. Kommen mehr Kinder dazu, muss eine
pädagogische Qualifikation nachgewiesen werden und es dürfen nicht 
mehr Kinder in der Gruppe sein als in einer vergleichbaren Kita- oder
Krippengruppe des Landes. Die Bezahlung soll leistungsgerecht sein. Die
Hälfte der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt die
öffentliche Hand. Dabei wird eine Sonderregelung bis 2013 eingeführt:
Tagesmütter, die bis zu fünf Kinder betreuen, werden als nebenberuflich
Selbständige eingestuft. Damit wird bei einem geringen monatlichen
Gesamtverdienst eine beitragsfreie Familienversicherung sichergestellt
und bei höherem Einkommen ein niedriger Beitragssatz gewährt. Im
Einkommensteuergesetz wird festgeschrieben, dass die vom Träger der
öffentlichen Jugendhilfe erstatteten Sozialversicherungsbeiträge
steuerfrei bleiben.
Die Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung steht auf einer
seriösen Grundlage: Der Bund beteiligt sich mit vier Milliarden Euro
an den Ausbaukosten von insgesamt zwölf Milliarden Euro. Die
Bundesbeteiligung an den Investitionskosten bis 2013 ist durch das
Sondervermögen von 2,15 Milliarden Euro auf Grund des
Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes seit dem vergangenen Jahr
sichergestellt. So sind die nötigen Mittel für Neubau-, Ausbau- oder
Umbau- sowie Sanierungs-, und Renovierungsmaßnahmen bereits verfügbar.
Das KiföG regelt zudem die nötigen Änderungen im Finanzausgleichgesetz
zur Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten. Durch eine Änderung
der Umsatzsteuerverteilung zu Gunsten der Länder sind dies 1,85
Milliarden Euro zwischen 2009 und 2013 und ab 2014 dauerhaft mit 770
Millionen Euro jährlich.
Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre bis drei Jahre alten
Kinder nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können,
eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt
werden.



http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Presse/pressemitteilungen,did=113432.html




© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
 

-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname   : KiföG_BEundBericht_24092008_.pdf
Dateityp    : application/pdf
Dateigröße  : 252595 bytes
Beschreibung: nicht verfügbar
URL         : https://www.lwl.org/pipermail/rechtsfragen/attachments/20080926/10754874/attachment.pdf