[Rechtsfr.] Tagespflege - Steuern und Sozialversicherung 2008
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Di Jun 24 12:53:20 CEST 2008
Werte Leserinnen und Leser,
wie Ihnen möglicherweise noch in Erinnerung ist, sollten bereits ab
1.1.2008 die Einkünfte von aus öffentlichen Kassen gezahlten Geldern für
Tagespflegepersonen (Kindertagespflege) besteuert werden. Aufgrund
zahlreicher Prosteste wurde dies um ein Jahr auf den 1.1.2009
verschoben.
In der Zwischenzeit sollte eine Bund-Länder Arbeitsgruppe Lösungen
erarbeiten, u.a. um die aus einer Versteuerung resultierenden
sozialversicherungsrechtlichen Folgen (u.a. hohe Beiträge für die
Krankenversicherung) zumindest abzufedern. Verschiedenen
Presseerklärungen ist zu entnehmen, dass hier ein Ergebnis erzielt
wurde, was nunmehr im Verordnungswege oder gesetzestechnisch umgesetzt
werden muss.
Im Ergebnis kann folgendes sagen:
1.Die Versteuerung für Zahlungen der Kommunen an
Kindertagespflegepersonen kommt ab 1.1.2009.
2.Die steuerlichen Abzugspauschalen werden erhöht.
3.Die Folgen einer evtl. eigenen Krankenversicherungspflicht werden
hinsichtlich der Beitragshöhe abgemildert.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der beigefügten
Internetveröffentlichung des Bundesfinanzministeriums.
Allerdings sei darauf verwiesen, dass ich die dortige Darstellung doch
für ein wenig "optimistisch" halte.
Fakt ist, dass eine Versteuerung eintritt (die sicher zum Teil recht
niedrig sein mag, aber mit erheblichem Verwaltungsaufwand je nach Praxis
der Finanzämter verbunden ist). Auch die Höhe der evtl.
Krankenversicherung wird zwar abgefedert, stellt aber trotzdem natürlich
eine weitere Belastung dar, ohne dass z.B. eine Tagesmutter die vorher
familienversichert war, einen weiteren Vorteil davon hätte.)
Die von der Politik gewünschten größeren Tagespflegestellen (mit
mehreren Kindern) müssen schon mit sehr spitzem Bleistift rechnen, wenn
sich das Ganze auch finanziell lohnen soll.Insofern ist mein vorläufiges
Fazit: Ob unter diesen rechtlichen und finanziellen Bedingungen der
Ausbau der Kindertagespflege tatsächlich in dem gewünschten Umfang
gelingen wird, muss erst die Praxis zeigen. Dies gilt auch für die
Wünsche zur Qualität. Wohin hier "die Reise gehen soll", zeigt ein
Zitat aus einer Seite des Bundesfamilienministeriums 24.04.2008 (
28.11.2007):
"Deshalb muss das Berufsbild der Tagesmütter und -väter grundlegend
geändert werden. Statt Neben- oder Billigjob soll Kindertagespflege
mittelfristig ein anerkannter und angemessen vergüteter Vollzeitberuf
werden. Mit dem Aktionsprogramm Kindertagespflege, das 2008 starten
wird, sollen unter Einsatz moderner Informationstechnologie und in enger
Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen die Qualität der
Kindertagespflege gesichert und verbessert, das Personalangebot für die
Tagespflege erweitert, die Infrastruktur der Kindertagespflege ausgebaut
und verbessert und die Rolle der Eltern durch Optimierung des
Vermittlungsprozesses gestärkt werden. Das Programm läuft bis 2011".
Siehe auch:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/aktuelles,did=103896.html
Falls Sie besondere Informationen u.a. zu rechtlichen Fragestellungen
im Rahmen der Tagespflege suchen,verweise ich abschließend noch auf
folgende Webseite:
www.tagespflege-vierheller.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster
-------------- nächster Teil --------------
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