[Rechtsfr.] Erbrechtsreform - Kabinett beschließt Entwurf
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Mi Jan 30 13:00:38 CET 2008
Werte Leserinnen und Leser,
das Bundeskabinett hat ein Gesetzentwurf zur Reform des Erbrechts vorgelegt. Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Presseerklärung des Bundesministeriums für Justiz. Den konkreten Gesetzentwurf können Sie ebenfalls auf der Internetseite des BMJ ( www.bmj.bund.de ) als pdf Dokument einsehen und downloaden.
Der Gesetzentwurf muss nun das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und wird - da das Thema anscheinend auch sehr stark emotional und politisch besetzt ist - sicher einige Änderungen erfahren.
Wenn das Gesetz verabschiedet wird, müssen Vormünder, Pfleger und Beistände und Betreuen darüber zumindest Grundkenntnisse haben. Wenn z.B. - so der Entwurf - die Verurteilung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe - bereits zu einer Enterbung führen kann - wird dies auch für eine bestimmte Jugendhilfeklientel ggf. eine Rolle spielen.
Auch die Ausweitung der Gruppe der Angehörigen, deren Schädigung durch den evtl.Erben zu einer Enterbung führen kann hat Relevanz. Die Berücksichtigung von Pflegeleistungen im Rahmen der Erbrechts ist sicher überlegenswert.
Über eine endgültige Verabschiedung des Gesetzes werden Sie selbstverständlich informiert.
Freundliche Grüße
Ihr
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster
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