[Rechtsfr.] Auslandsfälle - Bundesamt für Justiz-Zentrale Behörde

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Sa Mär 17 09:18:22 CET 2007


Werte Leserinnen  und Leser, 
 
wie Ihnen ggf. schon bekannt ist, sind seit dem 01.01.2007 die Zuständigkeiten des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof nach § 3 Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz als Zentrale Behörde auf das Bundesamt für Justiz übergegangen. 
 
Das zum 01.01.2007 errichtete Bundesamt für Justiz in Bonn ist nun auch mit einem eigenen Internetauftritt unter http://www.bundesjustizamt.de online.Gehen Sie auf der Homepage auf die Seite Zivilrecht.
 
Auf seinen Internetseiten finden Sie  u.a. unter den Rubriken " Auslandsunterhalt" und "Internationales Sorgerecht" detaillierte Informationen zu Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen nach dem Auslandsunterhaltsgesetz, zu Internationalen Kindschaftsverfahren, zum Haager Kindesentführungsübereinkommen, dem Europäischen Sorgerechtsübereinkommen und zur sog. Brüssel IIa-Verordnung.  Besonders interessant sind auch die Vorläufigen Hinweise zur Rückführung entführter Kinder und zu Umgangs- und Sorgerechtsentscheidungen.
 
Ein Auszug aus dem Internetauftritt mit Telefonnummern und einer E-mail Adresse  ist beigefügt:  int.sorgerecht at bfj.bund.de 
 
Ansonsten bekommen Sie in Fällen mit Auslandberührung Informationen (bei schriftlichen Recherechen und Erkundigungen im " Zielland" gegen bestimmte "Gebühren") auch vom Internationalen Sozialdienst in Berlin, der als Abteilung des Deutschen Vereins arbeitet. Dort besteht Kontakte zu Büros in verschiedene Länder der Welt. Darauf sollte in Fällen mit Auslandberührungen in jedem Fall zurückgegriffen werden. Eine ausführliche Arbeitsfeldbeschreibung des ISD ist beigefügt. Die Kontaktdaten des ISD sind: Sachbearbeitung

Tel: + 49 30/ 62 980 - 403
Fax: + 49 30/ 62 980 - 450
Email: isd at issger.de
Der Kontakt zum ISD ersetzt allerdings nicht zum Teil notwendige bzw. zwingend vorgeschriebe juristische Verfahren bzw. Behördenverfahren, für die jetzt des Bundesamt für Justiz  als Zentrale Behörde zuständig ist. 
 
 
Mit freudlichen Grüßen
Ihr Alfred Oehlmann-Austermann
vom LWL Landesjugendamt
Westfalen/Münster
 

 


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