[Rechtsfr.] SGB II und Pflegegeldanrechnung
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Di Mär 6 12:17:53 CET 2007
Werte Leserinnen und Leser,
die Anrechnung des (Tages-)pflegeldes bei Beziehern von Arbeitslosengeld II ist seit dem 1.1.2007 neu und eindeutig (wenn auch Sicht der Jugendhilfe nicht zufriedenstellend) geregelt:
In § 11 Abs.4 des SGB II heißt es jetzt:
Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 wird der Teil des Pflegegeldes nach dem Achten Buch (KJHG), der für den erzieherischen Einsatz gewährt wird,
1. für das erste und zweite Pflegekind nicht,
2. für das dritte Pflegekind zu 75 vom Hundert,
3. für das vierte und jedes weitere Pflegekind in voller Höhe
berücksichtigt.
Dies sollte in der Beratungspraxis berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt
Münster
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