[Alltagskultur] Newsletter Februar/2

Newsletter der Kommission Alltagskulturforschung alltagskultur at list.lwl.org
Di Feb 15 10:16:03 CET 2022


Newsletter Februar/2


ALLTAGSKULTUR _BLOG (neueste Beiträge)

Leichenschändung und Kannibalismus in Westfalen. Wie mit Hingerichteten in der Vormoderne umgegangen wurde
Woher kommt das einst gebräuchliche Schimpfwort "Galgendieb"? In den Wörterbüchern des 19. Jahrhunderts kann man lesen, dass damit ein Dieb bezeichnet worden sei, der das Erhängen am Galgen als Strafe verdiene. Aber ist das die richtige Erklärung? Die Quellen aus der Zeit, als Schwerverbrecher noch aufgeknüpft wurden, lassen ein anderes Motiv dieser Schmähbezeichnung erkennen.
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Mosaiksteinchen aus Vreden
Ortsgeschichte und Heimatforschung sind nicht ausschließlich Angelegenheiten für Menschen im fortgeschrittenen Alter. Das zeigt anschaulich der jüngst erschienene Band der Beiträge des Heimatvereins Vreden zur Landes- und Volkskunde. Den titelgebenden "Mosaiksteinchen" gleich, versammelt er unter anderem Schülerarbeiten, die zusammengenommen dazu beitragen, das - wenn man im Bild bleiben möchte - Gesamtmosaik der Vredener Ortgeschichte zu vervollständigen.
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Der Freigerichtsplatz in Flamschen bei Coesfeld. Geheimnisvolle Femegerichte tagten unter freiem Himmel
Im Mittelalter gab es noch keine einheitliche Justizordnung mit klar abgegrenzten Zuständigkeiten und Instanzen. Im Gegenteil - unterschiedliche Gerichte konkurrierten um Aufgaben und Strafgelder, aber auch um Macht und Einfluss der Gerichtsherren. Durchgesetzt haben sich schließlich die sogenannten Gogerichte, die sich meist in der Hand der Landesherren befanden und aus denen vielerorts die späteren Amtsgerichte mit regionaler Zuständigkeit hervorgegangen sind. Daneben gab es die sogenannten Freigerichte, die sich auf das ursprüngliche Gerichtsprivileg des Kaisers beriefen.
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Uneheliche Kinder, Unterhaltsforderungen und sexualisierte Gewalt: Amtmann und Drost berichten zu Beginn des 18. Jahrhunderts aus dem Amt Rahden
Das Fürstentum Minden war in der Frühen Neuzeit in mehrere Verwaltungsämter gegliedert, darunter im Nordwesten das Amt Rahden. An der Spitze der Ämter standen sogenannte Drosten, die innerhalb ihrer Bezirke ein gehöriges Mitspracherecht in landesherrlichen Angelegenheiten und darüber hinaus bei zahlreichen Entscheidungen das letzte Wort besaßen. Den Drost unterstütze ein Beamter, der auch als Amtmann bezeichnet werden kann. Das war allein deshalb notwendig, weil der Drost nicht zwingend vor Ort anwesend war. Der Amtmann fungierte quasi als Schnittstelle zwischen den Untertanen, dem Drost und den übergeordneten Landesbehörden. Zudem versah er die amtliche Gerichtsbarkeit, worunter vor allem kleinere Delikte fielen.
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