[WestG] [AKT] Kulturgesetzbuch NRW verabschiedet
Bodden, Lina
lina.bodden at lwl.org
Mo Nov 29 08:57:22 CET 2021
Von: "LWL-Pressestelle" <presse at lwl.org>
Datum: 26.11.2021
AKTUELL
Kulturgesetzbuch NRW verabschiedet
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat Kritik am neuen NRW-Kulturgesetzbuch geübt, das am 1. Januar in Kraft tritt.
"Mit Blick auf die Zielsetzung des Kulturgesetzbuches hätte ich mir gewünscht, dass die Strukturen im Land besser abgebildet werden. Die Kulturlandschaft in NRW ist in erster Linie kommunal geprägt, gleichzeitig werden Kommunen, Kommunal- und Landschaftsverbände im Gesetz nicht entsprechend ihrer finanziellen und fachlichen Leistungen dargestellt. Dabei trägt die kommunale Familie mit rund 80 Prozent den Löwenanteil der Kulturausgaben im Land", sagte Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger, Kulturdezernentin des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), am Freitag (26.11.) in Münster.
"Ein weiterer kritischer Punkt ist aus meiner Sicht zudem das Thema Kultur in ländlichen Räumen. Hier wurde eine Chance vertan, die Förderung von Kultur in ländlichen Räumen innovativer und experimentierfreudiger zu denken. Es bleibt der Eindruck bestehen, dass Kultur in ländlichen Räumen lediglich an sogenannten Dritten Orten stattfinden kann und von ehrenamtlichem Engagement getragen wird. Diese Auffassung ist nicht zeitgemäß: Kultur in der Fläche muss in ihrer Vielfalt gestärkt werden - vom Heimatverein über das Soziokulturelle Zentrum bis hin zu innovativen Projekten mit Strahlkraft. Auch in der Fläche muss es kulturelle Leuchttürme geben", so Rüschoff-Parzinger.
Das Fazit der Kulturdezernentin: "Der Mehrwert des Kulturgesetzbuches im Vergleich zum Kulturfördergesetz bleibt unklar, die Regelungen an vielen Stellen zu allgemein. Offen bleibt, welche nachhaltige Wirkung das Gesetz haben kann. Gleichzeitig werden bekannte Systematiken und Beteiligungsprozesse des Kulturfördergesetzes aufgehoben."
Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt nach Ansicht von Rüschoff-Parzinger: "Die beiden Landschaftsverbände mit ihrer kulturfachlichen Expertise, strukturbildenden Bedeutung, den zahlreichen kulturpolitischen Impulsen und wegweisenden Initiativen im Rahmen ihres landesrechtlich verbürgten Kultur- und Bildungsauftrags sind so gut wie nicht berücksichtigt worden."
Insgesamt würden die Landschaftsverbände im Gesetz auf Denkmalpflege und Förderung von Heimat-Museen reduziert, was der historisch gewachsenen Rolle und Bedeutung der Verbände für die Kultur im Land nicht ansatzweise gerecht werde.
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 18.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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