[WestG] [AKT] Freitags-Kolloquium - Handel als Faktor - Werkstattgespraech, 03.12.21

Bodden, Lina lina.bodden at lwl.org
Mi Dez 1 08:59:45 CET 2021


Von: "Anja Heinz" <istg at uni-muenster.de>
Datum: 30.11.2021, 14:04


AKTUELL

Freitags-Kolloquium - Handel als Faktor - Werkstattgespräch

Das Freitags-Kolloquium am 3. Dezember findet in der Zeit von 15 Uhr - 18 Uhr c.t. in Kooperation mit dem Käte Hamburger Kolleg "Einheit und Vielfalt im Recht" statt, alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung wird das Werkstattgespräch im Hybrid-Format angeboten. Eine Teilnahme ist vor Ort (JO 101 | Johannisstr. 4 | 48143 Münster mit 2G plus Nachweis) oder digital per Zoom möglich.

Die Zugangsdaten zur Zoom-Sitzung können bis Freitag, 3. Dezember um 12 Uhr per E-Mail (istg at uni-muenster.de) angefragt werden, Ihre Anmeldung zur Teilnahme in Präsenz richten Sie bitte an Nadine Zielinski unter info.evir at uni-muenster.de


Handel als Faktor - Werkstattgespräch

Die als Miniserie angelegte Reihe von drei Werkstattgesprächen befasst sich mit dem Wechselverhältnis von gesellschaftlicher Diversität in der vormodernen Stadt und Phänomenen von Vielfalt und Einheit im Recht. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass bestimmte Formen rechtlicher Vielfalt Ausdruck gesellschaftlicher Diversität sind, die sich in der rechtlichen Sonderstellung oder Andersbehandlung bestimmter Gruppen (im positiven wie negativen Sinne) immer wieder neu konstituiert. Im Spannungsfeld rechtlicher Einheit und Vielfalt zeigt sich letztlich der Umgang einer Gesellschaft mit ihrer eigenen Heterogenität. Deutlich wird dies etwa in Gestalt von Minderheitenrechten oder in der Exemtion, also der rechtlichen Herausnahme bestimmter Personen oder Gruppen aus einem Jurisdiktionsbereich. Gleichwohl schlägt sich gesellschaftliche Diversität keineswegs immer in rechtlicher Pluralität nieder. Es stellt sich daher erstens die Frage, unter welchen Umständen welche sozialen und kulturellen Unterschiede innerhalb von Stadtgesellschaften zu rechtlicher Pluralisierung führen. Welche rechtlichen Modelle im Umgang mit gesellschaftlicher Diversität oder postulierter Gleichheit lassen sich in verschiedenen Städten oder auch Stadttypen ausmachen?

Zudem ist herauszustellen, dass die rechtliche Sonderstellung bestimmter Personengruppen oder Gemeinschaften keineswegs in allen Teilbereichen des Rechts gleich war, sondern sich je nach Rechtsbereich unterscheiden konnte. Hier ansetzend interessieren wir uns zweitens für die Frage, welche Rechtsgebiete besonders leicht zugänglich für die Einschreibung oder aber Aufhebung sozialer Differenz waren und welche Unterschiede hier mit Blick auf verschiedene Stadttypen (etwa Reichsstädte, Handels-, Land- oder auch Residenzstädte) oder überregional verschieden ausgeprägte Konstellationen von gesellschaftlicher Diversität (etwa mit Blick auf religiöse/ konfessionelle, sprachliche oder ethnische Vielfalt) ausgemacht werden können.

Für den Zusammenhang von gesellschaftlicher Diversität, Vielfalt und Einheit im Recht in der vormodernen Stadt besonders interessant sind schließlich Phasen beschleunigten Wandels, etwa im Zusammenhang mit oder als Folge von Migrationsprozessen, wirtschaftlichen Auf- und Abschwüngen oder innerstädtischen Unruhen und Aufständen. Hiervon ausgehend wollen wir drittens diskutieren, welche Rolle das Recht in diesen Fällen als Mittel für die Verarbeitung, Ausblendung oder aber Verfestigung gesellschaftlicher Diversität spielte. Welche traditionellen rechtlichen Bevorzugungen und Benachteiligungen wurden überschrieben und welche neu eingeführt?

Diesen generellen Fragen soll in den dreiWerkstattgesprächen mit einem phänomenologisch fokussierten Zugriff nachgegangen werden. Im ersten Gespräch liegt der Schwerpunkt auf dem Handel als Faktor für Formen von Rechtsvielfalt und Rechtsvereinheitlichung. Im zweiten geht es dann um Auswirkungen konfessioneller oder religiöser Vielfalt in der Stadt auf Formen von Rechtsvielfalt und Rechtsvereinheitlichung. Im dritten soll schließlich in systematischer Hinsicht nach der Korrelation von Stadttypen und Formen von Rechtsvielfalt und/oder Rechtseinheit gefragt werden.


Programm

Ulrike Ludwig (Münster) | Begrüßung und kurze Einleitung

Philipp Höhn (Halle) | Rechtfertigungsnarrative und Rechtspluralismus in kaufmännischen Klagen vor dem Court of Chancery und im spätmittelalterlichen Lübeck

Heiner Lang (Rom/Leipzig) | Rechtsverhältnisse und Buchführung: Wirtschaftliches Handeln und die Entwicklung von Recht im Spätmittelalter

externe Diskutant:innen
* Esther Sahle (Berlin)
* Gregor Rohmann (Berlin/Frankfurt a. M.)
* Christof Jeggle (Basel)


INFO

Freitags-Kolloquium zu Problemen vergleichender Städtegeschichte

Datum: 03.12.2021

Uhrzeit: 15:00-18:00 c.t. Uhr

Ort: Institut für vergleichende Städtegeschichte - IStG, JO 101, Johannisstraße 4, 48143 Münster oder Online-Teilnahme

Kontakt: istg at uni-muenster.de; Tel. 0251 8327514

Anmeldung für die Teilnahme in Präsenz: info.evir at uni-muenster.de (Nadine Zielinski)

Anmeldung für die digitale Teilnahme: istg at uni-muenster.de (Anmeldung bis zum 03.12.21 um 12:00 Uhr möglich)

URL: https://www.uni-muenster.de/Staedtegeschichte/

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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 18.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.

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