[WestG] [AKT] Staedtische Museen in Iserlohn oeffnen wieder!
Holtrup, Sandra
Sandra.Holtrup at lwl.org
Do Mai 7 08:02:02 CEST 2020
Von: "Stadt Iserlohn" <pressestelle at iserlohn.de>
Datum: 05.05.2020, 15:57
AKTUELL
Städtische Museen in Iserlohn öffnen wieder!
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städtischen Museen begrüßen den Entschluss der NRW-Landesregierung, dass Museen wieder öffnen dürfen. Derzeit werden die letzten Vorbereitungen für die Wiedereröffnung des Stadtmuseums am Fritz-Kühn-Platz sowie der Museen in Barendorf getroffen. Das Museum in Haus Letmathe muss aus organisatorischen Gründen vorübergehend noch geschlossen bleiben, die Öffnung wird zeitnah bekannt gegeben.
Das Stadtmuseum Iserlohn öffnet am Freitag, 8. Mai, wieder für Besucher. Die Öffnungszeiten sind dienstags bis sonntags von 10 bis 17 Uhr, donnerstags von 10 bis 19 Uhr.
Die Museen in Barendorf sind ab Samstag, 9. Mai, wieder geöffnet. Für die Museen in Barendorf gelten bis auf Weiteres eingeschränkte Öffnungszeiten: Die Museen in Barendorf sind nur Samstag und Sonntag von 11 bis 16 Uhr geöffnet.
Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Besucherinnen und Besucher herrscht in allen Museumsgebäuden eine Maskenpflicht oder alternativ das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Ein Desinfektionsmittelspender steht jeweils am Museumseingang bzw. in der Besucherinformation in Barendorf für die Besucherinnen und Besucher bereit. Innerhalb der Gebäude ist auf den Abstand von zwei Metern zu achten, entsprechende Hinweise des Aufsichtspersonals sind zu befolgen.
In Barendorf werden Besucher gebeten, sich zuerst in der Besucherinformation, bzw. beim Museumsmitarbeiter anzumelden. In der Haarnadelfabrikation dürfen sich nur drei Personen oder eine Familie gleichzeitig aufhalten, im Nadelmuseum ist der Zutritt auf maximal sechs Personen begrenzt. Das Museumsteam bittet um Verständnis für diese Zutrittsbeschänkungen, die in den kleinen und verwinkelten historischen Räumlichkeiten jedoch unbedingt erforderlich sind, um die entsprechenden Auflagen der Landesregierung zu befolgen.
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