[WestG] [AKT] Jetzt bewerben: Lippstadt foerdert private Denkmale
Alexander Schmidt
Alexander.Schmidt at lwl.org
Mi Jul 1 08:23:24 CEST 2009
Von: "Stadt Lippstadt" <info at presse-service.de>
Datum: 30.06.2009, 11:23
AKTUELL
Jetzt bewerben: Lippstadt fördert private Denkmale
Die Stadt Lippstadt beschreitet neue Wege bei der Förderung
privater Baudenkmale. Nachdem von Seiten des Landes keine
Mittel mehr für kleine denkmalpflegerische Maßnahmen zur
Verfügung gestellt werden - früher gab es einen "Fördertopf"
aus denen Maßnahmen zu gleichen Teilen mit Landesmitteln und
einem Eigenanteil der Stadt finanziert wurden - wird die Stadt
Lippstadt dennoch in diesem Jahr wieder private Denkmale
fördern. Hierfür hatte sich der Rat im Zuge der
Haushaltsberatungen ausgesprochen. Die Stadt wird den sonst
vorgesehenen Eigenanteil für die Instandsetzung in Höhe von
7.500 Euro zur Verfügung stellen.
Sanierungsarbeiten an Baudenkmalen bedürfen einer
denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 des Denkmalschutzgesetzes,
in der auch die Ausführung der Arbeiten abgestimmt wird. Um
diese Anforderungen zu erfüllen, entstehen oftmals höhere
Baukosten. Um hier Hilfestellung zu leisten, kann für Maßnahmen,
die noch im laufenden Jahr abgewickelt werden, ein Zuschuss
bei der unteren Denkmalbehörde der Stadt Lippstadt beantragt
werden. Die Höhe des Zuschusses wird aufgrund der eingehenden
Anträge festgelegt. Maximal können bis zu einem Drittel der
Gesamtkosten, höchstens jedoch 2.500 Euro beantragt werden.
Damit möglichst viele Eigentümer in den Genuss eines Zuschusses
kommen, werden nur Maßnahmen berücksichtigt, die einen
Höchstbetrag von 15.000 Euro je Maßnahme nicht überschreiten.
Bereits in den Jahren 2002 bis 2005 stand ein ähnliches
Förderprogramm zur Verfügung: "Aufgrund der damals gemachten
Erfahrungen ist auch bei dem jetzigen Förderprogramm davon
auszugehen, dass eine Vielzahl von Gebäudeeigentümern die
Möglichkeit nutzen wird, um notwendige Instandsetzungen
vorzunehmen. Dadurch sinkt natürlich die individuelle
Förderhöhe," dämpft der Lippstädter Denkmalpfleger Dieter
Mathmann die vielleicht hohen Erwartungen an das Förderprogramm.
Förderanträge mit einer Maßnahmenbeschreibung und einem Angebot
können bis zum 27. Juli 2009 formlos bei der Unteren
Denkmalbehörde der Stadt Lippstadt eingereicht werden. Welche
Maßnahmen gefördert werden, entscheidet die Stadt Lippstadt.
Weitere Informationen gibt der Fachdienst Bauordnung und
Denkmalschutz unter Tel. 02941/980-438.
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