[WestG] [AKT] Jetzt bewerben: Lippstadt foerdert private Denkmale

Alexander Schmidt Alexander.Schmidt at lwl.org
Mi Jul 1 08:23:24 CEST 2009


Von: "Stadt Lippstadt" <info at presse-service.de>
Datum: 30.06.2009, 11:23


AKTUELL

Jetzt bewerben: Lippstadt fördert private Denkmale

Die Stadt Lippstadt beschreitet neue Wege bei der Förderung 
privater Baudenkmale. Nachdem von Seiten des Landes keine 
Mittel mehr für kleine denkmalpflegerische Maßnahmen zur 
Verfügung gestellt werden - früher gab es einen "Fördertopf" 
aus denen Maßnahmen zu gleichen Teilen mit Landesmitteln und 
einem Eigenanteil der Stadt finanziert wurden - wird die Stadt 
Lippstadt dennoch in diesem Jahr wieder private Denkmale 
fördern. Hierfür hatte sich der Rat im Zuge der 
Haushaltsberatungen ausgesprochen. Die Stadt wird den sonst 
vorgesehenen Eigenanteil für die Instandsetzung in Höhe von 
7.500 Euro zur Verfügung stellen.

Sanierungsarbeiten an Baudenkmalen bedürfen einer 
denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 des Denkmalschutzgesetzes,
 in der auch die Ausführung der Arbeiten abgestimmt wird. Um 
diese Anforderungen zu erfüllen, entstehen oftmals höhere 
Baukosten. Um hier Hilfestellung zu leisten, kann für Maßnahmen,
 die noch im laufenden Jahr abgewickelt werden, ein Zuschuss 
bei der unteren Denkmalbehörde der Stadt Lippstadt beantragt 
werden. Die Höhe des Zuschusses wird aufgrund der eingehenden 
Anträge festgelegt. Maximal können bis zu einem Drittel der 
Gesamtkosten, höchstens jedoch 2.500 Euro beantragt werden. 
Damit möglichst viele Eigentümer in den Genuss eines Zuschusses 
kommen, werden nur Maßnahmen berücksichtigt, die einen 
Höchstbetrag von 15.000 Euro je Maßnahme nicht überschreiten.

Bereits in den Jahren 2002 bis 2005 stand ein ähnliches 
Förderprogramm zur Verfügung: "Aufgrund der damals gemachten 
Erfahrungen ist auch bei dem jetzigen Förderprogramm davon 
auszugehen, dass eine Vielzahl von Gebäudeeigentümern die 
Möglichkeit nutzen wird, um notwendige Instandsetzungen 
vorzunehmen. Dadurch sinkt natürlich die individuelle 
Förderhöhe," dämpft der Lippstädter Denkmalpfleger Dieter 
Mathmann die vielleicht hohen Erwartungen an das Förderprogramm.

Förderanträge mit einer Maßnahmenbeschreibung und einem Angebot 
können bis zum 27. Juli 2009 formlos bei der Unteren 
Denkmalbehörde der Stadt Lippstadt eingereicht werden. Welche 
Maßnahmen gefördert werden, entscheidet die Stadt Lippstadt. 
Weitere Informationen gibt der Fachdienst Bauordnung und 
Denkmalschutz unter Tel. 02941/980-438.


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