[Rechtsfr.] Zahlreiche neue gesetzliche Regelungen ab dem 1.1.2012

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Do Dez 29 16:16:41 CET 2011


 
  


Werte Leserinnen und Leser, 
 
zum 1.1.2012 treten eine Reihe von gesetzlichen Änderungen in Kraft,
die z.T. zumindest mittelbar auch die Jugendhilfe betreffen können. 
Einige der Gesetzesänderungen sind nachfolgend angeführt. 
Freundliche Grüße und einen guten Rutsch in das Neue Jahr 
Ihr 
Alfred Oehlmann
LWL-Landesjugendamt 
Westfalen/Münster 

 

Zum 01.01.2012 treten eine Reihe von neuen Gesetzen und gesetzlichen
Änderungen in Kraft.
Überblick über einige Änderungen:
Familienpflegezeit
Beschäftigte können zur Pflege ihrer Angehörigen ihre Arbeitszeit über
einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren.
Bei einer Reduzierung der Arbeitszeit in der Pflegephase auf 50%
erhalten die Beschäftigten weiterhin 75% des letzten Bruttoeinkommens.
Später müssen sie dann wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall
aber weiterhin nur 75% des Gehalts – so lange, bis das Zeitkonto wieder
ausgeglichen ist.
Betreuung nach einem Klinikaufenthalt
Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Patienten und Krankenkassen müssen
für ein vernünftiges Entlassmanagement künftig enger zusammenarbeiten.
Leistungen wie häusliche Krankenpflege oder Leistungen der
Pflegeversicherung werden Teil des unmittelbaren Anspruchs auf
Krankenhausbehandlung.
Kinderbetreuungskosten leichter absetzbar
Im Zuge der Steuervereinfachung können Eltern ab Januar
Betreuungskosten für ihre Kinder bis zum 14. Lebensjahr leichter
absetzen. Der bisher erforderliche Nachweis persönlicher
Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern, wie zum Beispiel
Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit oder Behinderung entfällt.
Bei volljährigen Kindern, für die Kindergeld und Kinderfreibeträge
beantragt werden, entfällt künftig die Einkünfte- und Bezügegrenze.
Höhere Regelsätze
Bezieher der Grundsicherung erhalten im Jahr 2012 durchschnittlich zehn
Euro mehr. Für Ledige und Alleinerziehende steigt der monatliche
Regelsatz von 364 auf 374 Euro. Ehegatten bekommen statt 328 künftig 337
Euro. Volljährige ohne eigenen Haushalt erhalten 299 statt 291 Euro. Für
Kinder zwischen sieben und 14 Jahren bleiben die Sätze gleich,
Kleinkinder bis sechs Jahre bekommen statt 215 künftig 219 Euro
monatlich.
Rente mit 67
Zukünftig erreichen alle ab 1964 Geborenen das Rentenalter erst mit 67
Jahren. Für alle ab 1947 geborenen steigt das Renteneintrittsalter
schrittweise bis zum Jahrgang 1958 um einen Monat, danach um zwei Monate
pro Jahrgang.
Höhere Altersgrenzen für Rentenverträge
Alle nach dem 01.01.2012 abgeschlossenen Riester- und Rürup-Verträge
dürfen frühestens ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden statt wie
bisher mit 60 Jahren, wenn man die staatliche Förderung in Anspruch
nehmen will. Ähnliches gilt auch für Lebensversicherungen und für die
betriebliche Altersvorsorge, wenn steuerliche Vorteile erhalten bleiben
sollen.
Ärzteversorgung auf dem Land
Ärzte die aufs Land ziehen, werden von Maßnahmen der Budgetbegrenzung
ausgenommen. Das regelt das sogenannte GKV-Versorgungsstrukturgesetz.
Für Landärzte wird die Residenzpflicht aufgehoben: Sie müssen ihre
Praxis nicht länger am Wohnort betreiben. Vertragsärztinnen können sich
nach einer Geburt künftig zwölf Monate lang vertreten lassen. Für die
Erziehung von Kindern kann bis zu 36 Monate ein Entlastungsassistent,
also ein zweiter in der Praxis tätiger Arzt, beschäftigt werden.
Erleichterter Kassenwechsel bei Insolvenz
Krankenkassen müssen zukünftig bei drohender Insolvenz acht Wochen
vorher schriftlich über die Schließung informieren. Mit dem Schreiben
erhalten die Mitglieder eine Liste aller Krankenkassen, unter denen sie
wählen können. Mit dem Formular können sie einfach den Kassenwechsel
vollziehen, ohne selbst eine Geschäftsstelle aufzusuchen. Die anderen
Kassen sind verpflichtet, auch Kranke, Alte oder Geringverdiener
aufzunehmen.
Verbesserter Kinderschutz
Bis zu einem Jahr nach der Geburt sollen sozialpädagogisch geschulte
Familienhebammen die Kinder betreuen und die Eltern in Erziehungsfragen
beraten, das sieht das neue Kinderschutzgesetz vor. Weiter sieht das
Gesetz eine Verbesserung der Qualitätsstandards in Kinderheimen vor.
Lehrer und Ärzte erhalten künftig ein Recht auf Fachberatung, wenn sie
Anzeichen für Kindesvernachlässigung sehen. Hauptamtliche Mitarbeiter
der Kinder- und Jugendhilfe müssen in Zukunft ein erweitertes
Führungszeugnis vorlegen.
 
Berechnung der Entfernungspauschale
Neben zahlreichen weiteren steuerlichen Erleichterungen wird auch die
Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht. Bei Nutzung
verschiedener Verkehrsmittel müssen die Kosten für öffentliche
Verkehrsmittel nicht mehr für jeden einzelnen Tag belegt werden. Bereits
rückwirkend für 2011 greift die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages
von 920 Euro auf 1.000 Euro.
Verzögerung bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
Der ursprünglich im Kalenderjahr 2012 vorgesehene Starttermin für das
neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) und
den erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
verzögert sich zum 01.01.2013.
Versicherungspflichtgrenze steigt
Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen
Krankenversicherung steigt für Arbeitnehmer zum 01.01.2012 von 49.500
auf 50.850 Euro im Jahr.
Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt
Für nach dem 01.01.2012 abgeschlossene Lebensversicherungen sinkt der
Garantiezins von derzeit höchstens 2,25% auf maximal 1,75%.
Gläubigerschutz nur noch mit P-Konto
Schuldner können ihr Existenzminimum ab Januar nur noch mit einem
speziellen Pfändungsschutzkonto vor den Gläubigern schützen. Per
Gerichtsentscheid ist das nicht mehr möglich. Auch der 14-tägige
Verrechnungsschutz für Sozialleistungen entfällt. Auf dem sogenannten
P-Konto behält die Bank jeden Monat automatisch einen Grundbetrag von
derzeit 1028,89 Euro zurück. Die Institute sind verpflichtet, ein
normales Girokonto binnen vier Tagen in ein P-Konto umzuwandeln.
Schnellere Überweisungen
Banken und Sparkassen in der Europäischen Union müssen Überweisungen
künftig zügiger ausführen – am Automaten und übers Internet innerhalb
eines Tages, bei Überweisungen auf Papier innerhalb von zwei
Geschäftstage. Bislang sind drei Tage erlaubt.
Höhere Zuzahlung für Zahnersatz
Zum 01.01.2012 tritt die neue Gebührenordnung für Zahnärzte in Kraft.
Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für die sogenannte
Regelversorgung. Alle anderen Behandlungen kann der Zahnarzt nach der
neuen Gebührenordnung abrechnen. Gesetzlich Versicherte müssen ab Januar
für Kronen, Brücken und Prothesen mehr zuzahlen. Privat Versicherte
müssen alle Leistungen nach dieser Gebührenordnung bezahlen.



Der LWL im Überblick:
 Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 17
Museen und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit
Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der
Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die
sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er
sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun
kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder
des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen
Aufgaben ein Parlament mit 101 Mitgliedern aus den westfälischen
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