[Rechtsfr.] Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2011 - Broschüre mit Tabellen abrufbar
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Fr Jul 8 18:28:22 CEST 2011
Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2011Sehr geehrte Leserinnen und
Leser,
der beigefügten Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz vom
1.Juli 2011 können Sie entnehmen, dass ab sofort höhere
Pfändungsfreigrenzen gelten. Details entnehmen Sie bei Interesse
bitte der Pressemeldung.
Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende bzw. eine gute Woche
Ihr
Alfred Oehlmann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster
Pressemitteilung BMJ:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/20110701_Hoehere_Pfaendungsfreigrenzen_ab_Juli_2011.html;jsessionid=F1202EC317C09B01E237C31ADAE180FB.1_cid102?nn=1967012Erscheinungsdatum
01.07.2011
"Ab heute gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.
Erhöht werden die geschützten Beträge, die bei einer
Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nicht
gepfändet werden dürfen.
Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer
Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die
gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Die Höhe der
Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jeweils zum 1. Juli
eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen
Freibetrags für das sächliche Existenzminimum angepasst. Zuletzt sind
die Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2005 erhöht worden. Der
Grundfreibetrag hat sich seit dem letzten Stichtag um 4,44% erhöht.
Hieraus ergibt sich eine entsprechende Erhöhung der
Pfändungsfreigrenzen.
Ab dem 1. Juli 2011 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.028,89 Euro
(bisher: 985,15 Euro) monatlich. Dieser Betrag erhöht sich, wenn
gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 387,22
Euro (bisher: 370,76 Euro) für die erste und um jeweils weitere 215,73
Euro (bisher 206,56 Euro) für die zweite bis fünfte Person. Wenn
Schuldner mehr verdienen als den so ermittelten pfändungsfreien Betrag,
verbleibt ihnen vom Mehrbetrag ebenfalls ein bestimmter Anteil. Die
genauen Beträge ergeben sich aus einer Broschüre, die unter www.bmj.de
abrufbar ist.
[
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren_fuer_warenkorb/DE/Pfaendungsfreigrenzen_fuer_Arbeitseinkommen_2011.html?nn=1470376
]
Besonderheiten gelten für die Kontopfändung: Seit einem Jahr besteht
für Kontoinhaber die Möglichkeit, Girokonten in ein
Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) umwandeln zu lassen. Beim
P-Konto erhält der Schuldner ohne gerichtliches Verfahren einen
automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe des unpfändbaren
Freibetrags. Die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen führt damit auch
gleichzeitig zur Erhöhung des Sockelpfändungsschutzes beim P-Konto."
(Ende Pressemitteilung BMJ vom 1.07.2011)
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 17
Museen und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit
Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der
Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die
sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien
Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie
tragen und finanzieren den Landschaftsverband, den ein Parlament mit 101
Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert.
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