[Rechtsfr.] Bundeskinderschutzgesetz (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG)

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Di Jan 11 12:22:21 CET 2011


Werte Leserinnen und Leser, 

 
zur Ihrer Kenntnis übersende ich den seit längerem angekündigten
Referentenentwurf eines"Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von
Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG)". 
 
Eine Stellungnahme von zahlreichen Verbänden ist bis 15. Februar
vorgesehen, eine Besprechung im Bundesministerium am 21.02.2011.
 
Bei einem Referentenentwurf handelt es sich um die Vorarbeiten für
einen Gesetzentwurf, der dann vom Bundeskabinett zu beschließen ist. 
 
Auch wenn es am Referentenentwurf aufgrund der Stellungnahmen ggf. noch
Änderungen geben wird, ist m.E. auf jeden Fall mit einem Gesetzentwurf
der Bundesregierung vor der Sommerpause des Bundestages in diesem Jahr
zu rechnen, der dann im Bundestag zu behandeln werden wird. Bei
"normalem" Verlauf wird es in 2011 zu der Verabschiedung eines
Bundeskinderschutzgesetzes kommen. 
 
Sie werden weiter unterrichtet, insbesondere natürlich wenn der
konkrete Gesetzentwurf von der Bundesregierung beschlossen wird.
 
Ich wünsche Ihnen noch ein gutes Neues Jahr 2011. Wir dürfen gespannt
sein, was es gesetzgeberisch noch zu bieten hat. 
 
Ihr 
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt 
Westfalen/Münster 

Der LWL im Überblick:  
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 19 Krankenhäuser, 17
Museen und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit
Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der
Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die
sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien
Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie
tragen und finanzieren den Landschaftsverband, den ein Parlament mit 101
Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert.
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