[Rechtsfr.] Kinderschutzgesetz_Bund_Entwurf_Stand_08_04_2009

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Do Apr 9 10:43:33 CEST 2009


Sehr geehrte Damen und Herren, 

anbei erhalten Sie die aktuellste Fassung des Kinderschutzgesetzes Bund
(BT-Drs.16/12429) nach Stellungnahme durch den Bundesrat und
Einarbeitung von einigen Änderungen in die Gesetzesvorlage (vgl. hierzu
Gegenäußerung  der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates ab
Seite 28 ). 

Der Gesetzentwurf wurde dem Bundestag zugeleitet, aber von diesem noch
nicht beraten. 

Der stark diskutierte Änderungsvorschlag zum § 8 a SGB VIII
(StichworteHausbesuch, Inaugenscheinnahme)  (Artikel 2 Ziffer 1 des
Gesetzesentwurfs, S.4) ist aber unverändert geblieben und auch vom
Bundesrat nicht moniert worden.  Darin heißt es:

Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder Jugendlichen nicht in
Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Personensorgeberechtigten
sowie das Kind oder den Jugendlichen einzubeziehen und sich dabei einen
unmittelbaren Eindruck von dem Kind und in der Regel auch seiner
persönlichen Umgebung zu verschaffen.

Die unmittelbare Umgebung bezieht sich auf die häusliche Umgebung und
ist als Regelfall beschrieben.

Ich wünsche Ihnen trotz vielfältiger Belastungen
Schöne Ostern 
Ihr 
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt 
Westfalen/Münster 

Der LWL im Überblick:

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,5 Millionen Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 19 Krankenhäuser, 17
Museen und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit
Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der
Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die
sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien
Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie
tragen und finanzieren den Landschaftsverband, den ein Parlament mit 100
Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert.

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