[Rechtsfr.] Verbaendeerklaerung_Halle.pdf

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Di Jan 8 09:16:22 CET 2008


Werte Leserinnen und Leser,

vielleicht hatten auch Sie der Presse entnommen, dass in ein oder zwei deutschen Städten per Dienstanweisungen z.B. die stationäre Unterbringung von über 16! jährigen untersagt worden sein soll  und Heimunterbringungen - quasi unabhängig von der Indikation - über das 16 Lebensjahr hinaus nicht fortgeführt werden sollten u.ä.m. 

Diesen Kontext bestätigt z.B. eine Rückmeldung, wonach ein ostdeutsches JA - nachdem es zur Fallübernahme verpflichtet wurde - ohne jede Rücksprache mit den Beteiligten die Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung in Westfalen mit sofortiger Wirkung eingestellt hatte.

Diesbezüglich haben nunmehr mehrere große Verbände (AFET, IGfH, EREV, BvKE) eine Erklärung abgegeben, die für Sie vielleicht von Interessen sein kann. 

Mit freundlichem Gruß 
und den besten Wünschen 
für einen guten Start in 
Neue Jahr
Ihr 
Alfred Oehlmann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster

-------------- nächster Teil --------------
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