[Rechtsfr.] Umsatzsteuerfreiheit von Jugendhilfeleistungen ab 1.1.2008

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Di Dez 18 18:34:45 CET 2007


Werte Leserinnen und Leser, 
 
vielfach waren in der Vergangenheit Unsicherheiten über die umsatzsteuerrechtliche Bewertung von jungenhilferechtlichen Leistungen entstanden. In Leistungsverträgen hatten sich freie Träger zum Teil Nachforderungen an die öffentlichen Träger für den Fall einer nachträglichen Heranziehung zur Umsatzsteuer vorbehalten. 

Bereits mit Newsletter vom 20.August 2007 hatten wir auf die Problematik und auf geplante Gesetzesänderungen hingewiesen.
 
Die Unsicherheiten und Probleme dürften nunmehr abschließend gelöst sein, da das Jahressteuergesetz 2008   vom Bundestag in seiner Sitzung am 8.November 2007 verabschiedet worden ist. Auch der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 30.11.2007 dem Jahressteuergesetz zugestimmt, das damit mit Wirkung vom 1.1.2008 in Kraft treten kann (vgl. BT Drucksachen 16/(6290 und 16/6739)

In Artikel 8 des Gesetzes ist nunmehr eine weitgehende Umsatzsteuerfreiheit von Jugendhilfeleistungen festgelegt (Details siehe Anlage). Selbst gewerbliche Träger der Jugendhilfe dürften nunmehr Leistungen der Jugendhilfe umsatzsteuerfrei erbringen können, wenn sie Leistungen erbringen, die im letzten Kalenderjahr (dann 2007)  ganz oder überwiegend durch öffentliche Träger der Jugendhilfe in Auftrag gegeben wurden.

Steuerrechtliche Zweifelsfragen sollten durch Steuerberater der Einrichtungen und Dienste in Rücksprache mit den Finanzämtern geklärt werden. Wie dargelegt ist allerdings m.E. der Wortlaut eindeutig. 

 Beigefügt ist ein Auszug aus dem Gesetz (soweit es in Artikel 8 die Jugendhilfe betrifft) nebst dem Auszug aus der  Begründung des Regierungsentwurfs (zum besseren Verständnis). Die schlechte Dateiqualität ist technisch bedingt. 

 
Im Ergebnis ist die Klarstellung im Sinne der Jugendhilfe natürlich zu begrüßen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass damit keine Aussagen zum Einkommensteuerrecht getroffen werden.
 
Ein (tröstlicher) Nachtrag für den Fall, dass sie Schwierigkeiten beim Lesen der Steuergesetze haben sollten: Wussten Sie, dass angeblich 80 Prozent! der weltweiten Literatur zu Steuerfragen in deutscher Sprache erschienen sind?

In der Hoffnung Ihnen - auch wenn Sie daran persönlich nicht direkt partizipieren werden - einmal ein positive 
Nachricht quasi  als Weihnachtsüberraschung vermittelt zu haben verbleibe ich  

 
mit freundlichem Gruß 
Ihr 
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt 
Westfalen/Münster


-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname   : Jahresteuergesetz_2008_Auszug_Änderungs_Umsatzsteuer.doc
Dateityp    : application/msword
Dateigröße  : 567296 bytes
Beschreibung: nicht verfügbar
URL         : https://www.lwl.org/pipermail/rechtsfragen/attachments/20071218/be6b33fb/attachment.bin